Landesarbeitsgericht Hamm
Nur medizinisch-inhaltliche Verstöße erschüttern Beweiswert einer AU-Bescheinigung
Hinsichtlich des Rechts auf Entfgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind Verstöße des AU-ausstellenden Arztes gegen Formvorgaben der AU-Richtlinie unerheblich.






