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Pro & Contra

Widerspruchsregelung bei der Organspende: Lebensretter oder Scheinlösung?

Seit Jahren diskutiert der Bundestag, wie mehr Organspenden gewonnen werden können. Alle bisherigen Initiativen des Gesetzgebers zeigen nur begrenzten Erfolg. Im Fokus der Debatte steht nun abermals die Widerspruchsregelung.

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Reichen Appelle und bessere Information aus? Der Bundestag hat bereits einmal einen Vorstoß von Befürwortern der Widerspruchsregelung abgelehnt. Jetzt liegt dazu eine neue Initiative aus der Mitte des Parlaments vor.

Reichen Appelle und bessere Information aus? Der Bundestag hat bereits einmal einen Vorstoß von Befürwortern der Widerspruchsregelung abgelehnt. Jetzt liegt dazu eine neue Initiative aus der Mitte des Parlaments vor.

© Julian Stratenschulte / dpa

Berlin. Um die Widerspruchsregelung bei der Organspende wird seit Jahrzehnten gerungen. Ein erster Entwurf dazu stammt von 1978 – die Vorlage aus dem Bundesjustizministerium scheiterte aber am Bundesrat. Am 16. Januar 2020 kassierten die Befürworter einer solchen Regelung eine klare Niederlage im Bundestag. 292 Abgeordnete stimmten für einen Systemwechsel, doch 372 Parlamentarier votierten für eine erweiterte Zustimmungslösung.

Aus der Mitte des Parlaments und des Bundesrats wurde in der vergangenen Legislaturperiode ein neuer Anlauf für eine Widerspruchsregelung unternommen. Der vorzeitige Bruch der Ampelkoalition verhinderte eine Abstimmung.

Seit Mitte August liegt nun ein neuer interfraktioneller Entwurf vor, der von 245 Abgeordneten unterstützt wird. Ein bereits im Mai bekannt gewordener Gegenantrag betont die Freiwilligkeit der Organspende und will dazu „Aufklärungs- und Registrierungspotentiale heben“. Im Kern der Debatte geht es darum, ob Schweigen zum Thema Organspende als Zustimmung gewertet werden darf.

Trotz aller Bemühungen ist es in den vergangenen Jahren in Deutschland nicht gelungen, die Zahl der postmortal gespendeten Organe signifikant zu erhöhen. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation sind im laufenden Jahr von Januar bis Juli 1.908 Organspenden registriert worden. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2018 waren es 1.891.

Die Ärzte Zeitung hat die Mitinitiatorinnen beider Anträge darum gebeten, ihre Positionen darzulegen: Die Hausärztin und SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar wirbt für die Widerspruchsregelung. Die Grünen-Abgeordnete und Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. Kirsten Kappert-Gonther dringt darauf, an der Freiwilligkeit der postmortalen Organspende festzuhalten.

Die Widerspruchsregelung rettet Leben

Sabine Dittmar (SPD) ist Hausärztin, seit 2013 Mitglied des Bundestags und war 2021-2025 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit.

Sabine Dittmar (SPD) ist Hausärztin, seit 2013 Mitglied des Bundestags und war 2021-2025 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit.

© Maximilian König

Wir haben in den vergangenen Jahren viel unternommen, um die Organspende zu stärken: bessere Vergütungen für Entnahmekrankenhäuser, Transplantationsbeauftragte, mehr Aufklärung und zuletzt das Organspende-Register. Richtig ist aber auch: Diese Maßnahmen haben bislang nicht die notwendige Trendwende gebracht.

Anfang 2026 standen mehr als 8.200 Menschen auf der Warteliste. Die Wartezeit auf ein lebenspendendes Organ beträgt acht bis zehn Jahre. Jeden Tag sterben zwei bis drei Menschen, weil kein passendes Organ verfügbar ist. Einen solch eklatanten Versorgungsmangel würden wir in keinem anderen medizinischen Bereich akzeptieren.

Natürlich müssen wir weiter Strukturen in den Krankenhäusern verbessern, mögliche Spender konsequenter erkennen, Abläufe verbessern und Transplantationsbeauftragte stärken. Aber wir brauchen einen weiteren Baustein: die Widerspruchsregelung. Strukturelle Reformen, bessere Information und Widerspruchsregelung sind keine Gegensätze.

Eine Übersichtsarbeit über 26 Querschnitts- und Längsschnittstudien zeigt, dass die Widerspruchsregelung mit höheren Spenderzahlen einhergeht. Sie kann aber nie isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Rechtsrahmen und guten Strukturen. Genau deshalb fordere ich sie als zusätzlichen Baustein.

Der Blick nach Europa zeigt, wie ungewöhnlich die deutsche Situation inzwischen ist. In weiten Teilen Europas gilt eine Form der Widerspruchsregelung. Gleichzeitig gehört Deutschland bei den postmortalen Organspenden weiterhin zu den Schlusslichtern. Besonders widersprüchlich ist dies innerhalb von Eurotransplant: Deutschland profitiert von einem System, in dem Organe nach medizinischen Kriterien zwischen acht Ländern vermittelt werden – und damit auch von Spenderorganen aus Staaten, in denen die Widerspruchsregelung gilt. Solidarität darf aber keine Einbahnstraße sein.

Auch wir brauchen diesen Paradigmenwechsel: Nicht mehr diejenigen, die zur Organspende bereit sind, müssen dies ausdrücklich erklären, sondern diejenigen, die nicht spenden wollen, dokumentieren ihren Widerspruch. Angesichts der Tatsache, dass sich bei Befragungen mehr als 85 Prozent der Menschen in Deutschland positiv zur Organspende äußern, halte ich das für zumutbar. Niemand wird unfreiwillig zum Organspender: Jeder kann widersprechen.

Es geht darum, eine bewusste Entscheidung zu einer Frage zu treffen, die im Fall des eigenen Todes über Leben und Tod eines anderen Menschen mitentscheiden kann.

Besonders betroffen hat mich in der Orientierungsdebatte die Frage gemacht, ob wir angesichts der rund 8.000 Menschen auf der Warteliste tief in das Selbstbestimmungsrecht von 80 Millionen Menschen eingreifen und sie unfreiwillig zu Spendern machen wollen.

Meine Antwort ist klar: Wenn der Eingriff darin besteht, dass sich jeder Mensch einmal bewusst mit der Organspende auseinandersetzt und eine Ablehnung dokumentiert, halte ich das für zumutbar. Das Recht auf Leben der Menschen, die dringend auf ein Spenderorgan warten, wiegt für mich schwerer als das Recht darauf, sich mit dieser Frage niemals auseinandersetzen zu müssen.

Schweigen ist keine Zustimmung – aber auch keine Ablehnung. Schon heute muss geklärt werden, ob eine Organspende dem Willen des Verstorbenen entspricht. Liegt keine dokumentierte Entscheidung vor, müssen Angehörige in einer emotionalen Ausnahmesituation den mutmaßlichen Willen ermitteln und letztendlich entscheiden. Nichtbefassen ist deshalb nicht die bessere Form von Selbstbestimmung, sondern verlagert eine höchst persönliche Entscheidung auf andere.

Mit der Widerspruchsregelung zählt dagegen der Wille des Verstorbenen. Die Angehörigen werden entlastet, ohne aus dem Verfahren genommen zu werden. Sie werden weiterhin einbezogen, müssen aber keine Mutmaßungen mehr über den möglichen Willen des Verstorbenen anstellen.

Selbstverständlich setzt eine solche Regelung umfassende Information und Aufklärung voraus. Bei einem positiven Votum tritt sie nach drei Jahren in Kraft. Diese Zeit wird für niedrigschwellige, mehrsprachige und barrierefreie Informationskampagnen genutzt. Jeder in Deutschland gemeldete Einwohner ab 18 Jahren erhält ein persönliches Informationsschreiben. Für besonders schutzbedürftige und vulnerable Gruppen sind Schutzmechanismen vorgesehen.

Die Organspende bleibt auch mit der Widerspruchsregelung ein freiwilliger, selbstbestimmter Akt der Nächstenliebe. Niemand entscheidet über den Körper eines anderen Menschen – außer die betroffene Person selbst.

Die Widerspruchsregelung nimmt niemandem die Freiheit. Aber sie kann dazu beitragen, mehr Leben zu retten.

Die Widerspruchsregelung ist eine Scheinlösung

Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90 / Die Grünen) ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und seit 2017 Mitglied des Bundestags.

Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90 / Die Grünen) ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und seit 2017 Mitglied des Bundestags.

© K. Kappert-Gonther

Die Widerspruchsregelung ist eine Scheinlösung. Sie vermittelt Hoffnungen, die sie nicht halten kann. Es gibt keine belastbare Evidenz dafür, dass die Widerspruchsregelung zu mehr Organspenden in einem Land führt. Hohe Organspendezahlen sind nicht allein auf die Widerspruchsregelung zurückzuführen.

Die USA setzen auf die Freiwilligkeit bei der Organspende und erreichen hohe Organspendezahlen, während Länder mit Widerspruchsregelung, wie Polen oder Ungarn, ähnlich niedrige Organspendezahlen wie Deutschland erzielen. Dass ein bloßer Systemwechsel nicht automatisch zu mehr Organspenden führt, hat eine große Metaanalyse des Max-Planck-Instituts bestätigt.

Das zeigt auch das Beispiel des Organspende-Weltmeisters Spanien: Die Einführung der Widerspruchsregelung hatte zunächst so gut wie keinen Effekt. Erst Jahre später erhöhten sich die Raten. Warum? Weil die Kliniken besser ausgestattet wurden und eine frühzeitige, systematische Identifikation von potenziellen Organspendern auf den Intensivstationen erfolgte.

Deutschland hat durch das Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende nachgeholt. Eine Auswertung der Krankenhausdaten zeigt jedoch, dass die Umsetzung in den Kliniken noch sehr unterschiedlich gut gelingt und die Spendererkennung nicht in allen Kliniken gleichermaßen erfolgt. Wenn potenzielle Spender und Spenderinnen nicht erkannt werden, können keine Organspenden realisiert werden. Daran ändert auch die Widerspruchsregelung nichts.

In Deutschland ist die Organspende nur beim Hirntod möglich. In anderen europäischen Ländern – darunter die Schweiz und Spanien – ist auch die Spende nach Herztod möglich. Jüngst zeigte eine Potenzialanalyse der Universität Kiel, dass die Herztodspende zu mehr Organspenden führen könnte. Ein Potenzial für das deutsche Organspendewesen, das aber eine vertiefte ethische Betrachtung erfordert. Um diesen Weg auszuloten, wünsche ich mir, dass der Deutsche Ethikrat sich mit dieser Frage befasst.

Ob eine Person nach ihrem Tod Organe spenden möchte, ist eine höchstpersönliche Frage. Und auch hier schafft die Widerspruchsregelung neue Probleme, die zudem ethisch höchst problematisch sind.

Man macht es sich zu einfach, wenn man behauptet, jede und jeder könne der Organspende widersprechen. Schweigen ist keine Zustimmung – niemals! Nur bei einem expliziten „Ja“ zur Organspende, haben wir Gewissheit, dass es der freie Wunsch des Menschen war, Organspender zu sein. Nicht jede und jeder kann einen Willen rechtzeitig bilden und dokumentieren. Menschen, die im Alltag überfordert sind, in psychischen Krisen, Menschen mit Sprachbarrieren oder auch obdachlose Menschen können ihren Willen – auch einen Widerspruch – nicht immer festhalten. Das birgt das Risiko, Menschen Organe zu entnehmen, die es nicht wollten, weil sie keinen informierten Widerspruch äußern konnten.

Die Selbstbestimmung umfasst auch immer das Recht, keine Entscheidung zu treffen. Das ist angesichts der vielen Menschen, die dringend auf ein Organ warten, schwer auszuhalten, aber legitim. Denn was mit dem eigenen Körper geschieht oder nicht, muss ein Mensch für sich selbst und frei entscheiden. Und nein, die Widerspruchsregelung entlastet auch nicht die Angehörigen, denn ein empathisches Gespräch bleibt in so einer Situation immer notwendig. Und: wenn weder Einwilligung noch Widerspruch vorliegen, bleibt die Frage, was tatsächlich der Wille war. Nur bei einer expliziten Einwilligung ist klar, was der Verstorbene wollte oder nicht.

Die Widerspruchsregelung greift in Grundrechte ein, gefährdet Vertrauen und benachteiligt besonders jene, die keinen informierten Widerspruch äußern können. Es fehlt der Beleg, dass sie die Organspendezahlen tatsächlich erhöht. Erfolgreich sind vielmehr gute Strukturen in Entnahmekrankenhäusern, intensivierte Aufklärung und eine einfache Dokumentation, die ein freiwilliges „Ja“ zur Organspende ermöglicht. Diese Möglichkeiten müssen stärker genutzt werden, denn Organspende rettet Leben!

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