Arbeitszimmer: Fiskus muss Kosten anerkennen

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KARLSRUHE (dpa). Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss. Die im Jahr 2007 eingeführte Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten sei verfassungswidrig (Az.: 2 BvL 13/09).

Im Ausgangsverfahren hatte ein Hauptschullehrer die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht. Die Schule hatte ihm keinen Arbeitsplatz für die Vorbereitung des Unterrichts zur Verfügung gestellt. Das Finanzgericht Münster hatte die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend von 1. Januar 2007 an eine Neuregelung erlassen.

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