Auch Fachärzte müssen Hausärzten beim Bereitschaftsdienst helfen
KASSEL (mwo). Die Trennung in eine haus- und eine fachärztliche Versorgung muß nicht auch zu einer Trennung der Bereitschaftsdienste führen. Eine solche Trennung ist zulässig, aber nicht zwingend, heißt es in einem kürzlich verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Wie die KVen verfahren, können sie je nach Bedarf und Zahl der verfügbaren Ärzte bestimmen.