Auf Zuteilung der Zusatzbudgets achten!
Für einige sogenannte qualitätsgebundene Leistungen gibt es ergänzend zum Regelleistungsvolumen (RLV) weitere Budgets. Ärzte müssen aber darauf achten, dass ihnen im ersten Quartal 2009 diese Zusatzbudgets von der KV auch zugeteilt werden.