Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt
Aufnahme ins Wählerverzeichnis zur Kammerversammlung: Nicht per Eilantrag
Eine einstweilige Anordnung zur Aufnahme in ein Wählerverzeichnis würde die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen, wenn dann der Wahltermin bereits verstrichen ist.


