Ausweis fürs Haus gibt Aufschluß über die Heizkosten
DÜSSELDORF/BERLIN (dpa). Geht es nach der Europäischen Kommission, müssen Verkäufer und Vermieter von Häusern oder Wohnungen ab sofort bei jedem Nutzerwechsel einen Gebäude-Energiepaß vorlegen. So schreibt es jedenfalls die Gebäude-Richtlinie der EU vor. Die deutschen Beamten kommen allerdings mit der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht nicht voran.