BGH begrenzt Unterhaltspflicht für betagte Eltern
KARLSRUHE (ddp). Erwachsene Kinder müssen für die Deckung von Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern kein Vermögen einsetzen, das der "angemessenen eigenen Altersvorsorge" dient. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.