BGH nimmt Anlegerschutz wieder zurück
KARLSRUHE (mwo). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine anlegerfreundliche Rechtsprechung zu Immobilienfonds weitgehend aufgegeben. Nach vier gestern in Karlsruhe verkündeten Urteilen scheidet eine Haftung der kreditgebenden Bank generell aus, wenn auf die Fondsanteile eine Grundschuld eingetragen worden ist.