Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks
BSG: Auch Nebentätigkeiten können von Rentenversicherung befreit werden
Das Bundessozialgericht gibt für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht die Begründung an, es gehe um die Möglichkeit, eine geschlossene Versicherungsbiografie aufzubauen.