Bank darf Schufa informieren über Zahlungsunwillige
SAARBRÜCKEN (dpa). Eine Bank darf es der Finanz-Auskunftei Schufa grundsätzlich mitteilen, wenn sie gegen einen Schuldner oder Bürgen einen Mahnbescheid beantragt hat. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken entschieden.