Bundessozialgericht
Urteil: Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung gilt nicht automatisch für jede ärztliche Arbeit
16.000 Euro muss ein Praxisinhaber nachzahlen, weil er nebenberuflich einen Kollegen aus dem Krankenhaus mitarbeiten lässt. Sein Fehler: Er hat sich auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verlassen.


