Berufsunfähigkeit greift bei Ärzten nicht so schnell
MÜNCHEN (iss). Ärzte erhalten nur dann Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn sie überhaupt keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben können. Nach einem Urteil des Landgerichts München reicht es nicht aus, daß sie praktisch nicht mehr in der Lage sind, mit Patienten zu arbeiten.