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Beitragssatzstabilisierungsgesetz

„Das ist der Hammer“: Krankenkassen wehren sich gegen Kürzung des Bundeszuschusses

In Kürze berät der Bundestag über das GKV-Sparpaket. Die Krankenkassen wollen nicht hinnehmen, dass der Steuerzuschuss des Bundes gekürzt wird. Der frühere BSG-Präsident Rainer Schlegel hält das Vorhaben für verfassungswidrig.

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Der Jurist Professor Rainer Schlegel.

Professor Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts, hält die systematische Unterfinanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern durch den Bund für verfassungswidrig.

© Friedrich Bungert / SZ Photo / picture alliance

Berlin. Kurz vor dem vor dem Start der parlamentarischen Beratung über das Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhöhen die gesetzlichen Krankenkassen den Druck auf die Koalition.

Bei den Beiträgen für die Bezieher von Bürgergeld entlaste sich der Staat auf Kosten der Beitragszahler, sagte Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands für die Arbeitgeberseite, am Mittwoch. „Leidtragende sind die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber. Die Folge sind höhere Arbeitskosten für die Unternehmen und weniger Netto vom Brutto für die Beschäftigten“, klagte Wagenmann.

Die Finanzkommission Gesundheit hatte die Aufwendungen der GKV für die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern in ihrem Bericht auf zwölf Milliarden Euro jährlich kalkuliert. Laut dem Regierungsentwurf für das GKV-Sparpaket sollen die Beitragspauschalen des Bundes schrittweise von 250 Millionen auf maximal zwei Milliarden Euro pro Jahr steigen. Dadurch soll die tatsächliche Belastung der Krankenkassen vorübergehend von rund zwölf auf elf Milliarden Euro im Jahr 2031 sinken.

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Als „einen Hammer“ bezeichnete es Wagenmann, dass zugleich der allgemeine Bundeszuschuss zur GKV von jährlich 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro sinken soll – und zwar dauerhaft. Damit ziehe sich der Bund teilweise aus der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, wie etwa das Mutterschaftsgeld, zurück. Unter dem Strich entziehe der Bund der GKV in den kommenden Jahren damit 4,75 Milliarden Euro.

144 statt rund 400 Euro pro Monat

Der Erstattungsbetrag des Bundes für die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern beläuft sich aktuell auf rund 144 Euro pro Kopf. Tatsächlich aber koste die Krankenversicherung für diese Personengruppe deutlich mehr als 400 Euro pro Kopf und Monat, sagte Professor Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts (BSG).

„Ich habe keinen Zweifel, dass die systematische Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden durch den Bund verfassungswidrig ist“, sagte Schlegel.

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Als ebenfalls verfassungswidrig bezeichnete er die „willkürliche Kürzung“ der Bundesbeteiligung für versicherungsfremde Leistungen. „Sozialversicherungsbeiträge sind streng zweckgebunden.“ Denn als Folge müssten künftig mehr Beitragsgelder für im Kern staatliche Leistungen aufgewendet werden, so der frühere BSG-Präsident.

Schlegel verwies auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Danach dürften Beitragsmittel der Sozialversicherung allein zur Finanzierung der Aufgaben der Sozialversicherung eingesetzt werden, „nicht aber zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates“, so Schlegel. „Und genau das passiert.“

„Wehrfähigkeit“ der Krankenkassen erhöhen

Das Vorgehen der Bundesregierung mache deutlich, dass die Klagen, die Kassen beim Landessozialgericht Essen im vergangenen Herbst eingereicht haben, der richtige Weg sind. Die Bundesregierung wisse um die Verfassungswidrigkeit ihres Vorgehens, behauptete Schlegel. Er plädierte daher dafür, die „Wehrfähigkeit der Krankenkassen“ gegen diese staatlichen Übergriffe zu stärken.

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Die Verwaltungsratsvorsitzende Wagenmann nahm auch zu Berichten Stellung, wonach der Finanzbedarf der GKV für das kommende Jahr noch größer sein könnte als bisher angenommen. Im ersten Quartal dieses Jahres haben einzelne Kassenverbände Ausgabensteigerungen von acht Prozent und mehr gemeldet. Bislang war die Bundesregierung von einem Fehlbedarf in der GKV von rund 16 Milliarden Euro ausgegangen. Nun könnten es bis zu 3,5 Milliarden Euro zusätzlich sein.

Diese Zahlen sollten für die Regierungskoalition Ansporn sein, „das geplante Sparpaket ohne weitere Abstriche durch das Parlament zu bringen“, so Wagenmann. Eigentlich müsse sogar geprüft werden, „ob weitere Einsparungen notwendig sind, um tatsächlich stabile Beitragssätze zu garantieren“. Am Freitag berät der Bundestag in einer 70-minütigen Debatte in erster Lesung über das Beitragssatzstabilisierungsgesetz. (fst)

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