Börsenverluste von früher senken jetzt die Steuer
MÜNCHEN (lu). Kollegen können Verluste aus Wertpapiergeschäften früherer Jahre auch dann mit steuerpflichtigen Börsengewinnen verrechnen, wenn sie die Verluste damals nicht beim Fiskus deklariert haben. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.