Bundesfinanzhof stärkt den Rücken der Steuerzahler
MÜNCHEN (lu). Der Bundesfinanzhof (BFH) macht dem Fiskus Dampf: Finanzämter können sich nicht auf einen Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministers berufen, wenn der BFH seine Entscheidung in einem weiteren Urteil bekräftigt hat.