Chefarzt muß Aufklärung überwachen

KARLSRUHE (mwo). Operierende Chefärzte müssen die Aufklärung besonders ernstnehmen und gewährleisten, daß ihre Patienten tatsächlich über alle wesentlichen Risiken eines Eingriffs informiert werden. Andernfalls können sie sich nicht herausreden, ein Kollege habe das Aufklärungsgespräch führen sollen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (wir berichteten kurz).

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