Direkt zum Inhaltsbereich

Internetsicherheit

Cyberangriffe gehen weiter zurück

Veröffentlicht:

Ingolstadt/Moskau. Die Anzahl der Cyberangriffe auf Computer und Geräte im medizinischen Umfeld ist weiter rückläufig. Wurden 2017 noch rund 30 Prozent der Gerätschaften angegriffen, waren es in diesem Jahr noch 19 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Analyse mit Vorhersagen möglicher Cyberangriffe und Datenschutzverletzungen im Gesundheitssektor des russischen Antiviren-Spezialisten Kaspersky hervor.

Für Praxen kein Grund, sich in Sachen Datensicherheit zurückzulehnen. Die Gefährdungslage sei weiterhin hoch, da es sich um einen enorm sensiblen Bereich handelt. Kaspersky geht davon aus, dass das Interesse an gestohlenen Patientendaten im Darknet „merklich zunehmen“ wird. Recherchen des Unternehmens zeigten, dass Patientendaten im Darknet zum Teil bereits teurer als Kreditkartendaten gehandelt würden. Auch die Manipulation sensibler Informationen über Patienten bringe hohes Gefährdungspotenzial. (mu)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Digitales Gesundheitswesen

BKK-Studie: Warum Digitalisierung nicht immer nachhaltig ist

Das könnte Sie auch interessieren
Logo Digiteneers - Vertidisan

© Digitineers

Digitineers

Bei Schwindel – Vertidisan®: Die Therapie-App

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Logo Cardisio

© Doctolib

Doctolib

Mehr Service: KI-Assistenz rund um die Privatbehandlung

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Anstoß zur Diskussion

Darmkrebs: Ist die koloskopische Überwachung falsch aufgestellt?

Lesetipps
Sklerenikterus bei einem älteren Patienten

© Dr. P. Marazzi / Science Photo Library

Meist Adenokarzinome

Tipps zur Früherkennung: Warnzeichen für Pankreaskrebs erkennen

Symbolbild eines Darms mit einer Lupe

© kirania / Generated with AI / Stock.adobe.com

Wandel der postoperativen Therapie

Morbus Crohn: Biologika senken das Rezidivrisiko nach Darmresektion

Sicht eines Patienten mit AMD: Das zentrale Sehen ist stark eingeschränkt durch einen dunklen Fleck.

© Tunatura - stock.adobe.com

AMD-Prävention

Altersabhängige Makuladegeneration: Leitlinie gibt Empfehlungen zum Screening