Das Lebensalter allein rechtfertigt keine Kündigung
NEU-ISENBURG (bü). Welche Mitarbeiter einer Abteilung bei einer betriebsbedingten Kündigung gehen müssen, können Arbeitgeber nicht allein nach dem Kriterium Alter entscheiden. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden.