Interview
Datenschützerin Hartge: „Nicht am Praxistresen laut über Diagnosen reden“
Der Datenschutz ist für Arztpraxen und Krankenhäuser ein besonders wichtiges Thema. Was dort beachtet werden muss, erklärt Brandenburgs Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge im Interview mit der Ärzte Zeitung.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


