Interview zur Telematikinfrastruktur
Datenschützerin und Ärztin: „Arztpraxen wurden nackt ans Netz gehängt“
Die Telematikinfrastruktur hält nicht, was sie verspricht, sagt die Münchener Hausärztin Dr. Karen von Mücke. Auch die geplante E-Patientenakte sieht die Mitbegründerin des Bündnisses für Datenschutz und Schweigepflicht kritisch. Dabei tritt sie sehr wohl für eine stärkere Vernetzung im Gesundheitswesen ein.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


