Ambulantisierung
Die Hybrid-DRG-Verordnung steht, fast alles andere ist offen
„Aus rechtlichen Gründen“ sind in der Verordnung des BMG zu Hybrid-DRG keine Regelungen zum Abrechnungsverfahren getroffen worden. Nun soll die Selbstverwaltung ran.
„Aus rechtlichen Gründen“ sind in der Verordnung des BMG zu Hybrid-DRG keine Regelungen zum Abrechnungsverfahren getroffen worden. Nun soll die Selbstverwaltung ran.
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