Die Steuerverschärfung beim Praxisauto ist jetzt Realität
NEU-ISENBURG (pei). Für Praxiswagen gilt ab diesem Jahr, rückwirkend zum 1. Januar, eine verschärfte Steuerregelung. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat das entsprechende Gesetz verabschiedet. Unklar ist derzeit noch, über welchen Zeitraum Ärzte ein Fahrtenbuch führen müssen.