Einziger Fehler macht gesamte Abrechnung falsch
STUTTGART (juk). Wird auch nur eine einzige Leistung falsch abgerechnet, reicht das aus, um die gesamte vom Arzt abzugebende Abrechnungs-Sammelerklärung zu Makulatur zu machen. Das hat das Sozialgericht Stuttgart in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil betont.