Streit um Berufskrankheit

Entschädigung für zu langen Prozess

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POTSDAM. Weil er acht Jahre lang auf eine Entscheidung im Rechtstreit mit seiner Unfallkasse warten musste, erhält ein Brandenburger nun eine Entschädigung von 3600 Euro aus der Staatskasse. Diese Summe sprach ihm das Landessozialgericht Brandenburg (LSG) zu.

Entschädigungen für überlange Verfahrensdauern können seit November 2011 geltend gemacht werden. Pro Jahr Verzögerung sieht das Gerichtsverfassungsgesetz in der Regel 1200 Euro Entschädigung vor.

Im konkreten Fall bewertete das LSG das Verfahren am Sozialgericht Cottbus als drei Jahre zu lang. In dem Rechtstreit ging es um die Frage, ob eine toxische Enzephalopathie als Berufskrankheit einzuordnen ist.

In drei weiteren Fällen gewährte das LSG Klägern Entschädigungen wegen überlanger Verfahrensdauern. Ein Berliner erhielt 1300 Euro Entschädigung. Vier Jahre und neun Monate dauerte sein Rechtstreit um die Aufhebung der Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit vor dem Sozialgericht Berlin.

Der Vizepräsident des LSG Herbert Oesterle warnt davor, dass solche Entschädigungsklagen künftig immer häufiger erfolgreich sein könnten. Denn die Sozialgerichte in Berlin und vor allem in Brandenburg sind seit Jahren überlastet.

Ein Sozialrichter bearbeitet laut LSG in Brandenburg im Durchschnitt zirka 500 Fälle gleichzeitig, in Berlin sind es rund 300. Oesterle fordert eine spürbare Aufstockung des Personals in den vier brandenburgischen Sozialgerichten.

"Je mehr Akten ein Richter zu bearbeiten hat, um so länger dauern die einzelnen Verfahren", sagte der Sprecher des LSG, Richter Axel Hutschenreuther der "Ärzte Zeitung". Mehr als 35.000 unerledigte Verfahren zählte das LSG zum Jahresbeginn an den vier Brandenburger Sozialgerichten. Knapp sieben Prozent davon liefen bereits seit drei Jahren oder länger.

Hutschenreuther spricht von einem echten Notstand in den märkischen Sozialgerichten. Er sieht die Landesregierung in der Pflicht. "Wer Jahre lang darauf wartet, dass über seinen Anspruch auf ein Hilfsmittel entschieden wird, verliert den Glauben an den Rechtstaat", fürchtet der Richter. (ami)

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