E-Evidence-Verordnung
Ermittlungsbehörden könnten Zugriff auf Daten der elektronischen Patientenakte erhalten
Durch die E-Evidence-Verordnung sollen Personen und Unternehmen zur Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren verpflichtet werden. Auch Praxen könnten betroffen sein – und das sogar ohne ihr Wissen. IT-Anwalt Oliver Ebert klärt auf.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


