E-Evidence-Verordnung
Ermittlungsbehörden könnten Zugriff auf Daten der elektronischen Patientenakte erhalten
Durch die E-Evidence-Verordnung sollen Personen und Unternehmen zur Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren verpflichtet werden. Auch Praxen könnten betroffen sein – und das sogar ohne ihr Wissen. IT-Anwalt Oliver Ebert klärt auf.