Ihre Meinung ist gefragt
Ein Jahr elektronische Patientenakte: Wie bewerten Sie die ePA aus Praxissicht?
Zwei Jahrzehnte hat es gedauert, bis die E-Patientenakte an den Start gehen konnte. Doch überzeugt die ePA im Praxisalltag? Bringt Sie tatsächlich den versprochenen Mehrwert? Und wo sehen Sie noch Handlungsbedarf? Ihre Meinung ist gefragt!




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


