G-BA-Beschluss
Erste therapeutische Wundauflage in der regulären Erstattung
Erstmals wurde jetzt mit einer Sucrose-Octasulfat haltigen Wundauflage ein sogenanntes „sonstiges Produkt zur Wundbehandlung“ in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen.



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