Es muss nicht immer gleich ein Versorgungszentrum sein
Angesichts der neuen Möglichkeiten, die das neue Vertragsarztrecht bietet, geraten die alten, aber bewährten Kooperationsformen teilweise etwas aus dem Blick. Ein Beispiel ist die Apparategemeinschaft. Sie hilft, die Kosten zu senken und ist oft ein Einstieg in eine engere Kooperation.