Fiskus verlangt gute IGeL-Dokumentation
AACHEN (ami). Um Überraschungen bei einer Steuerprüfung vorzubeugen, sollten Ärzte ihre individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gut dokumentieren und die umsatzsteuerpflichtigen auf einem eigenen Buchhaltungskonto verbuchen. Das empfehlen Steuerberater.