Fortbildungen im Ausland können von der Steuer abgesetzt werden
NEU-ISENBURG. Lange Zeit hatten viele Steuerzahler große Probleme, Fortbildungen im Ausland von der Steuer abzusetzen. Die Finanzämter erkannten Fortbildungs-, Reise- und Unterkunftskosten häufig nicht an. Nun zeigt die - zu Gunsten der Steuerzahler - geänderte, großzügigere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Wirkung.