Für den Arztlohn müssen Praxischefs nach einer Ehescheidung nicht zweimal zahlen
Nach einer Scheidung geht auch der ideelle Praxiswert in den Zugewinnausgleich ein. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter klammern aber den "individuellen Arztlohn" als "subjektive Komponente" aus - mit Folgen für den Geldfluss.