Für reisemedizinische IGeL ist keine Umsatzsteuer zu zahlen
HANNOVER (msc). Sport- und reisemedizinische Angebote, für die Patienten selbst bezahlen, fallen nicht unter die Umsatzsteuerpflicht. Darauf hat Reinhard J. Gerhardy, Steuerberater in Göttingen, jetzt im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" unter Berufung auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover aus dem Jahr 2003 hingewiesen.