Gemeinschaftspraxis darf sich als Hausarztzentrum bezeichnen
KÖLN (iss). Zwei Allgemeinmediziner, die ihre Gemeinschaftspraxis als "Hausarztzentrum" bezeichnen, verstoßen nicht gegen ärztliches Berufsrecht. Das hat das Landesberufsgericht für Heilberufe am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden.