Gericht kürzt Schadenersatz, weil Radler keinen Helm trug
KREFELD (juk). Wer bei einem nicht selbst verschuldeten Fahrradunfall Kopfverletzungen erleidet, weil er keinen Helm getragen hat, muß sich eine gewisse Mitschuld anrechnen lassen. Das entschied das Landgericht (LG) Krefeld.