Gericht lehnt Zusatzhonorar für Rückfahrt ab
KASSEL (mwo). Nach der Begleitung von Patienten ins Krankenhaus dürfen Ärzte den Zeitaufwand der Rückfahrt nicht gesondert abrechnen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts zu Rettungsbegleitfahrten hervor.