Gläubigeranspruch hat Vorrang vor Arztgeheimnis
FRANKFURT AM MAIN (pei). Insolvenzverwalter dürfen auf die Daten von Privatpatienten zugreifen, auch wenn die Zahlungsunfähigkeit eine Psychiatrie-Praxis betrifft. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
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