Gutachter stützt das deutsche Apothekengesetz
LUXEMBURG (mwo). Die in Deutschland übliche enge Kooperation zwischen Krankenhäusern und einer ortsnahen Apotheke ist voraussichtlich mit europäischem Recht vereinbar.
LUXEMBURG (mwo). Die in Deutschland übliche enge Kooperation zwischen Krankenhäusern und einer ortsnahen Apotheke ist voraussichtlich mit europäischem Recht vereinbar.
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