Finanzen
Gutachterin für MDK unterliegt Umsatzsteuer
Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ist nur dann umsatzsteuerbefreit, wenn sie von einer sozialen Einrichtung erbracht wird.
Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ist nur dann umsatzsteuerbefreit, wenn sie von einer sozialen Einrichtung erbracht wird.
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