Heilpraktikerin scheitert mit Beschwerde
Bundesverfassungsgericht bestätigt Arztvorbehalt bei Eigenbluttherapien
Blutentnahmen zur Herstellung nichthomöopathischer Eigenblutprodukte bleiben ausschließlich Ärzten vorbehalten. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit und weist die Beschwerde einer Heilpraktikerin zurück.


