Gebiets-Urteil
Gynäkologin darf nicht fachfremd Männerbehandlungen durchführen
Das Sozialgericht München verweist eine Gynäkologin auf ihre Fachgebietsgrenzen. Männer dürfe sie nur in bestimmten Ausnahme- sowie Notfällen behandeln.
Das Sozialgericht München verweist eine Gynäkologin auf ihre Fachgebietsgrenzen. Männer dürfe sie nur in bestimmten Ausnahme- sowie Notfällen behandeln.
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