Honorarkorrektur auch nach über vier Jahren erlaubt
KASSEL (mwo). Ärzte, die wegen bestimmter Abrechnungsziffern in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung geraten sind, müssen anschließend auch mit einer Honorarberichtigung rechnen. Die vierjährige Frist, innerhalb derer die KV Honorarbescheide korrigieren darf, wird durch die Wirtschaftlichkeitsprüfung unterbrochen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG).