Im Notdienst dürfen Kassenärzte bevorzugt werden
KÖLN (iss). Krankenhäuser haben keinen Anspruch darauf, bei ambulanten Notfallbehandlungen vom gestützten Punktwert für den organisierten Notfalldienst zu profitieren. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.