Anti-Korruptionsgesetz
Jetzt muss alles auf den Tisch
Mit Inkrafttreten des Anti-Korruptionsgesetzes müssen sämtliche Kooperationen zwischen Kliniken und Niedergelassenen, bei denen Geld fließt, auf den Prüfstand.
Mit Inkrafttreten des Anti-Korruptionsgesetzes müssen sämtliche Kooperationen zwischen Kliniken und Niedergelassenen, bei denen Geld fließt, auf den Prüfstand.
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