Abrechnung
KV Nordrhein berücksichtigt angestellte Physician Assistants in Plausibilitätsprüfung
Wenn Praxen der KV Nordrhein die Beschäftigung von Physician Assistants vorab melden, wird der PA-Einsatz ab 1. Juli automatisch in die Zeitprüfung eingerechnet.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Die KV Nordrhein berücksicht von 1. Juli an angestellte Physician Assistants (PAs) in der Plausibilitätsprüfung im Zuge der Abrechnungsprüfung. Praxen, die eine oder einen PA beschäftigen, können dies vorab melden, meldet die Kassenärztliche Vereinigung. Dann berücksichtigt die KV den PA-Einsatz automatisch in der Zeitprüfung.
Beschäftigt eine Praxis eine oder einen PA in Vollzeit, erhöht sich demzufolge die für die Praxis geltende Zeitobergrenze um den Faktor 0,5 auf 150 Prozent des regulären Wertes. Bei Teilzeit reduziert sich der Aufschlag anteilig.
Die Plausibilitätsprüfung gleicht unter anderem abgerechnete Leistungen über Zeitprofile im EBM mit festgelegten Zeitobergrenzen ab. Bei Überschreitungen prüft die KV Nordrhein im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten den Fall genauer; die Praxis hat dann die Möglichkeit, die Auffälligkeit genauer zu erläutern.
Meldung per Formular
Für die freiwillige Meldung stellt die KV Nordrhein ein Formular auf ihrer Website bereit. Praxen tragen dort Name, Beschäftigungsbeginn und Beschäftigungsumfang ein; bei befristeten Verträgen auch das Beschäftigungsende. Zusätzlich fügen sie eine Kopie des Abschlusszeugnisses als Qualifizierungsnachweis bei. Praxen, die am PA-Modellprojekt teilnehmen,bekommen das Formular bereits vor dem 1. Juli per E-Mail zugesandt. (eb)




