Urteil
LSG Stuttgart: Untertauchen im Ausland schützt nicht vor Regressklage
Da die Anschrift eines Arztes unbekannt war, entschieden sich KV und Gericht für eine öffentliche Zustellung. Das LSG bestätigte die Zulässigkeit: Ob ein Anspruch dann auch durchgesetzt werden könne, stehe auf einem anderen Blatt, dürfe aber „nicht in die Zulässigkeit der Klage verlagert werden“.


