Kein Geld für geplatzten Termin
STUTTGART (maw). Um einen Schadenersatz durch kurzfristige Terminabsagen von Patienten verlangen zu können, müssen Ärzte beweisen können, dass sie wegen der geplanten Behandlung einem anderen Patienten einen dringenden Termin absagen musste. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor.