Keine Mehrwertsteuer auf Dienstkleidung
MÜNCHEN (mwo). Ärzte, die für ihre Helferinnen Dienstkleidung bereitstellen, müssen darauf keine Umsatzsteuer bezahlen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München gilt dies unabhängig davon, ob sich die Helferinnen an den Kosten beteiligen oder nicht.