Keine Schichtzulage während des Urlaubs

Veröffentlicht:

MAINZ (dpa). Ein Arbeitnehmer hat während seines Urlaubs keinen Anspruch auf Weiterzahlung einer Schichtzulage. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Voraussetzung für die Zulage sei, dass der Mitarbeiter während der fraglichen Zeit tatsächlich im Schichtdienst arbeite.

Az.: 6 Sa 475/09

Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

PPARδ-Agonist

Seladelpar zeigt Wirkung gegen primäre biliäre Cholangitis

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!