Keine Schichtzulage während des Urlaubs

Veröffentlicht:

MAINZ (dpa). Ein Arbeitnehmer hat während seines Urlaubs keinen Anspruch auf Weiterzahlung einer Schichtzulage. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Voraussetzung für die Zulage sei, dass der Mitarbeiter während der fraglichen Zeit tatsächlich im Schichtdienst arbeite.

Az.: 6 Sa 475/09

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