Kindergeld zählt zum Einkommen der Eltern

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STUTTGART (nös). An Eltern ausgezahltes Kindergeld zählt zu deren Einkommen. Das hat kürzlich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in drei Urteilen entschieden.

Grundsätzlich zählten zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, so das Gericht. Davon ausgenommen seien ausdrückliche Härtefälle.

Az.: 12 S 1550/07, 12 S 1603/07 und 12 S 567/08

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